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Parkhinweise
Viele von Ihnen werden sicherlich mit dem eigenen PKW anreisen. Deshalb hier einige Infos, die Ihnen bei entsprechender Beachtung möglichen Ärger ersparen können.
An dieser Stelle wichtig und zu beachten: Für das jeweilige Fahrzeug und auch dafür wie und wo es abgestellt wird, ist allein der Fahrzeugführer bzw. Halter verantwortlich. Bedenken Sie bitte, dass ein ordnungswidrig geparktes Fahrzeug keine Rechtfertigung dafür ist, ein weiteres daneben zu stellen.
Die Bootsanleger für den Ein- u. Ausstieg in Viersen-Süchteln, Grefrath-Oedt und an der Langendonker-Mühle, befinden sich in Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebieten. Die Zufahrten sind mit entsprechenden Verkehrsschildern gekennzeichnet.
Besonders der Bereich der Langendonker-Mühle, in Grefrath-Vinkrath, liegt in einem sensiblen Naturschutzgebiet. Das Befahren des Ufergrundstücks oder gar Parken hierauf ist strengstens untersagt und wird von der Kreisverwaltung Viersen mit hohen Bußgeldern geahndet. Fahrzeuge werden möglicherweise auch kostenpflichtig abgeschleppt.
Alle beschriebene Ein- u. Ausstiegsstellen haben in unmittelbarer Nähe ausreichende Parkplätze, die hier kurz bezeichnet werden:
Viersen-Süchten / Ein- u. Ausstieg: Tönisvorster Straße an der Niersbrücke - Entfernung für Parkmöglichkeiten etwa 200 m - 300 m in Nähe der Bebauung.
Grefrath-Oedt / Ein- u. Ausstieg: Mühlengasse an der Niersbrücke – ausreichend Parkmöglichkeiten befinden sich im Bereich des Sportplatzes vor der Niers und an der Burg Uda.
Grefrath-Vink / Ein- u. Ausstieg: Langendonker-Mühle an der Holzbrücke !!! NATURSCHUTZGEBIET !!! Ihre Fahrzeuge stellen Sie bitte an der Eissporthalle auf dem Großparkplatz ab. Der Fußweg bis zur Niers in etwa 800 m oder 5 Min. Schon das Einfahren in den Bereich der Langendonker-Mühle zum Absetzen von Personen wird mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.
Wachtendonk / Ein- u. Ausstieg: Parkplatz P 1 am Bootsanleger
!!! Wichtig !!! Beachten !!! Wichtig !!! Die Zufahrten zu den Bootsanlegestellen und besonders die unmittelbaren Bereiche der Ein- u. Ausstiegsstellen für an- und abfahrende Bootstransporter unbedingt frei halten. Denken Sie bitte daran, dass es sich hierbei um Fahrzeuggespanne mit einer Länge von nahezu 14 m handelt und entsprechender Bewegungsraum zum Be- und Entladen (mind. 3 m zu jeder Seite) benötigt wird.
Für Ihr Verständnis, vorab vielen Dank!
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