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Tipi u. Kanuadventure wird in den AGB´s als TKK bezeichnet
I. BUCHUNG VON BOOTEN ODER TOUREN: Die Buchung wird für TKK verbindlich, wenn der angegebene Buchungsbetrag vollständig, spätestens bei Tourantritt beim Veranstalter (Wilfried Kemper) beglichen wird. Ändernde oder ergänzende Abreden zu dem in den Angeboten beschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von TKK. Nebenabreden oder Zusagen durch Reisebüros oder Agenturen werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch TKK in Kraft gesetzt.
II. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DES MIET- ODER TOURPREISES Ohne direkte Anzahlung des Miet- oder Tourpreises nach Erhalt der Buchungsbestätigung und bei Tourantritt/Miete erfolgten vollen Rechnungsausgleich, besteht für den Tourteilnehmer (Mieter) kein Anspruch auf Erfüllung des Vertrages durch TKK. Bei Buchung ist eine Anzahlung von mindestens 20 % des Gesamtpreises zu zahlen. Sonderleistungen wie z. B. Bustransfere sind in voller Höhe bei Buchung fällig. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
III. HAFTUNG DES VERANSTALTERS 1. Touren, die mit besonderen Risiken verbunden sind (z. B. Kanu - Wander-, Planwagen- und Aktivreisen), übernimmt TKK im Hinblick auf die damit verbundenen besonderen Risiken, soweit TKK kein Verschulden trifft, k e i n e Haftung. Ein ausreichender Versicherungsschutz gegen z. B. Krankheit, Unfall, Gepäckverlust ist aus diesem Grunde zwingend erforderlich und notwendig. TKK haftet nicht bei Verlust und/oder Beschädigung von privaten Sachen (z.B. Fahrräder, Gepäck etc.) die TKK bzgl. Transport überlassen werden. 2. TKK haftet gegenüber dem Tour- oder Mietkunden bei Schadenersatz wegen vertraglicher oder vorvertraglicher Ansprüche auf die Höhe des Miet- oder Tourpreises, soweit a) TKK für einen dem Miet- oder Tourkunden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. b) Schäden wegen grober Fahrlässigkeit noch vorsätzlich herbeigeführt werden. Ansprüche aus Folgeschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen. 3. Bei schlechten Wetterverhältnissen, Defekten und Unregelmäßigkeiten bei den Beförderungsmitteln oder durch höhere Gewalt verursachte Verzögerungen und Verspätungen und Ausfälle, kann kein Schadenersatz beansprucht werden. 4. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften oder dessen Geschäftsbedingungen, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen und Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so wird sich TKK gegenüber dem Mieter oder Tourteilnehmer ebenfalls darauf berufen. 5. Tourteilnehmer, welche im Transferbetrieb mit Fahrzeugen von TKK oder dessen Inhaber und Mitarbeitern befördert werden, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz, egal welcher Art, besonders bei Unfällen. Die Mitfahrt erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko. 6. TKK tritt nur als Bootsvermieter auf. TKK tritt nur dann die Rechtsstellung als Reiseveranstalter an, wenn eine Tour unmittelbar durch einen Mitarbeiter oder Beauftragten des Veranstalters begleitet wird. Der Wunsch des Kunden oder Mieters auf Begleitung der Tour ergibt dadurch nicht die Rechtsstellung eines Reiseveranstalters für TKK.
IV. HAFTUNG DES KUNDEN: 1. Ab Antritt der Tour haftet der Kunde ohne Einschränkung für alle aufkommenden Schäden, die durch das Kanu oder das Tipi direkt oder indirekt entstehen. 2. Bei Verlust oder Beschädigung des Kanus oder des Tipis haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswertes einschließlich aller damit verbundenen Kosten. Ausdrücklich eingeschlossen in die Haftung des Mieters sind ferner alle Ansprüche die aus Miet- oder Veranstaltungsausfällen entstehen. 3. Eine verspätete Rückgabe des Mietgegenstandes zieht einen Zuschlag von 10 € je angefangene Stunde nach sich. 4. Muss ein Boot vom Verleiher an einem anderen als in der Tour festgelegten Ort abgeholt werden, berechnet der Verleiher dem Tourteilnehmer/Mieter eine Bergungsgebühr von 100 € je Kanu. Bergungskosten durch Dritte (Feuerwehr, Niersverband etc.) werden an den Tourteilnehmer/Mieter weitergegeben, er haftet in vollem Umfang für die entstandenen Kosten. 5. Bei Verlust oder Beschädigung der ausgehändigten Mietgegenstände, welche nach Rückgabe nicht mehr eingesetzt werden können (Totalschaden), berechnet TKK folgende Beträge:
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Je 3er Kanadier
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1000 €
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Je Paddel
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60 €
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Je Schwimmweste ohne Ohnmachtsicherung
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70 €
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Je Schwimmweste mit Ohnmachtsicherung
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90 €
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Je Anlegeleine
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10 €
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Je Befestigungsgurt
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20 €
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Je Tonne/Seesack
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35 €
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Je Tipi 4 u. 5 m
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1800 €
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Je Tipi 6 m
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2500 €
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Anfallende Reparaturkosten und eventuelle Ersatzbeschaffung von Leihgeräten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Rückgabe eines verschmutzten Bootes/Rades = Reinigungsgebühr 20,00 €. TKK ist ausdrücklich berechtigt, entstandene Schäden mit der hinterlegten Kaution direkt zu verrechnen. 6. Transportiert der Kunde Boote oder Räder selbst, so ist allein der Kunde verantwortlich für die sachgemäße Befestigung und Sicherung des Bootes, für bereitgestelltes Befestigungsmaterial übernimmt TKK keine Haftung. Verkehrsvorschriften die beim Rad- oder Bootstransport zu beachten sind, in welcher Form auch immer, trägt allein der Kunde die Verantwortung. 7. Die dem Kunden überlassene Mietsache (Boot, Rad usw.), ist persönlich am vereinbarten Rückgabeort an dem Verleiher zu übergeben. Der Kunde trägt jegliche Verantwortung und haftet wie zuvor beschrieben, bis der Mietgegenstand persönlich übergeben wurde, auch wenn der Mietgegenstand, egal aus welchem Grunde, nicht am vereinbarten Ort, zum festgesetzten Zeitpunkt, dem Verleiher zurückgegeben wird.
V. PFAND / KAUTION Für eine Tour auf der Niers (Bootsmietfahrt) ist je Kanu ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Selbstabholer müssen bei Kanuvermietung eine Kaution i. H. v. 500 € und bei Tipivermietung i. H. v. 2000 € in bar oder in Form von Barschecks hinterlegen. Die jeweilige Kaution wird nach Rückgabe der Mietsache, welche sich in einen einwandfreien Zustand befinden muss, wieder ausgehändigt. Weist ein Mietgegenstand Schäden auf oder wurde eine Mietsache verloren, ist TKK berechtigt, die unter IV. (5) genannten Beträgen von der hinterlegten Kaution zwecks Schadensausgleichs abzuziehen und bei erheblichen Schäden oder Verlust der Mietsache die gesamte Kaution einzubehalten. Schadenersatzansprüche die über die hinterlegte Kaution hinaus gehen, werden durch die Einbehaltung von TKK nicht berührt. Bis zur vollständigen Erstattung aller entstandenen Schäden haftet der Kunde auch Schäden Dritter gegenüber.
VI. Rücktritt und Umbuchung vor Miet- u. Tourbeginn durch den Kunden 1. Ein Rücktritt vom Mietvertrag oder einer gebuchten Tour ist als schriftliche Erklärung des Kunden bei TKK abzugeben, um eine Wirksamkeit zu erlangen. 2. Eine Änderung des Mietvertrages oder einer Tour bzgl. Termin, Zielort oder vereinbarter Leistungen werden von TKK pauschal mit 50 € berechnet. 3. Bei Rücktritt durch den Kunden werden folgende Stornokosten fällig: bis 12 Wochen vor Miet- o. Tourtermin 30 % des Miet- o. Tourpreises bis 4 Wochen vor Miet- o. Tourtermin 60 % des Gesamtpreises ab 4 Wochen vor Miet- o. Tourtermin der volle Preis incl. aller Nebenkosten. 4. Beachten Sie hier besonders den Hinweis, dass die gesamte berechnete Rücktrittsentschädigung höher sein kann, als die angegebenen Stornokosten. Beachten Sie weiterhin bitte: Sollte TKK als Vermittler tätig gewesen sein, wird TKK die geltend gemachten Kosten, die dem Leistungsträger entstanden sind, direkt an den Kunden weitergeben und von seitens TKK je Vorgang 25,00 € als Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen..
VII. Leistungen Für die vertraglichen Leistungen und deren Umfang gelten nur die beschriebenen Angebote, Ablichtungen und Preise in dem für die Saison gültigen Internetkatalog / Prospekt sowie die hierauf bezogenen Angaben in dem Mietvertrag/Tourbuchung maßgeblich. Nebenabreden jeglicher Art, die die Leistungen aus dem Vertrag verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch TKK, Orte bzw. Hotels die in ihren Prospekten Bezug auf TKK nehmen, dienen lediglich nur dem Informationscharakter, ohne das TKK hieraus zu erbringenden Leistungen erweitern würde und ohne das TKK für die Richtigkeit ihres Inhalts die Gewähr übernimmt. Leistungen aus dem Mietvertrag, welche nicht in Anspruch genommene werden, gleich aus welchem Grunde, werden nicht vergütet. !!! Noch ein wichtiger Hinweis !!! In Ihrem eigenen Interesse u. zwecks Schadensminderungspflicht überprüfen Sie bei Erhalt die Vertragsunterlagen auf Vollständigkeit u. Richtigkeit. Es gelten die im Vertrag eingesetzten Daten.
VIII. Anspruchstellung Eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen TKK an Dritte, auch an Ehegatten und Verwandte, ist ausgeschlossen. Gleichfalls ist die Geltendmachung der Ansprüche vor Gericht seitens des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
IX. Mitwirkung des Tourteilnehmers Die angebotenen Touren von TKK erfordern aufgrund der sportlichen Freizeitaktivität und damit verbundenen Anstrengungen eine gewisse körperliche Belastbarkeit, weiter ist bei einigen Touren der Teamgeist und kameradschaftliches Verhalten nicht nur angesagt , sondern schon Pflicht, um bei auftretenden Problemen Hilfe zu leisten. Hierauf weist TKK ausdrücklich hin.
X. Kenntnisse des Tourteilnehmers / Fahrgebiete u. Sicherheitsvorschriften TKK setzt voraus, dass jeder Tourteilnehmer bei der Unterrichtung zur Führung eines Kanus dem Personal von TKK folge leistet und das vermittelte Verhalten in Umwelt – u. Gewässerschutz während der Tour anwendet. TKK empfiehlt dringend von dem selbstständigen Befahren von Kanälen (Wasserstrassen) und Flüssen ab, die von der Berufsschifffahrt genutzt werden und/oder starke Strömungen aufweisen. Absolut untersagt ist die Benutzung der Kanus von TKK auf allen offenen Gewässern wie z. B. Nord- u. Ostsee, Mittelmeer usw.. Das Festmachen und/oder Anlegen an nicht dafür vorgesehenen Ein- u. Ausstiegsstellen, außer in Notfällen, ist untersagt. Im Ihrem eigenen Interesse sollten Kinder immer eine Schwimmhilfe anlegen bzw. eine Schwimmweste tragen. Die Schwimmwesten für Kinder sind bei TKK mit Ohnmachtsicherung. TKK weist darauf hin, dass die von uns ausgegeben Schwimmhilfswesten für Erwachsene nicht den Anforderungen von Rettungswesten erfüllen. Die Westen von TKK dienen nur als Schwimmhilfe, sie sind für Nichtschwimmer ungeeignet.
Die Flüsse, welche TKK befährt, führen in der Regel kein Trinkwasser. Für Schäden die durch den Genuss oder den Kontakt mit dem jeweiligen Gewässer entstehenden, haftet TKK nicht.
U M W E L T S C H U T Z wird natürlich bei uns nicht nur groß geschrieben.
Allgemeiner Hinweis: Jeden Mieter von Booten bei TKK, der sich im Rahmen des Mietvertrages oder Tournutzung nicht umweltgerecht verhält, kann sofort, ohne jeden Anspruch auf Erstattung, von der weiteren Vertragserfüllung ausgeschlossen werden. Weiter behält sich TKK vor, Strafanzeige zu stellen.
Gültigkeit der Prospekt- u. Internetangaben Alle Angaben in der Internetdarstellung, Flyern u. sonstigen von TKK verwendeten Werbemitteln entsprechen dem Stand: 01.04.2004. Ausdrücklich weißt TKK darauf hin, dass der Mieter oder Tourteilnehmer für die Einhaltung aller Personalausweis-, Gesundheits- und Straßenverkehrsvorschriften selbst verantwortlich ist. Rücktritt vom Mietvertrag durch Nichterfüllung der oben angegebenen Vorschriften berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Sonstiges Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gerichtsstand: Kempen / Deutschland. Eventuelle Klagen gegen TKK sind beim Amtsgericht Kempen zu erheben.
Sollte es zu Beanstandungen kommen, die im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen von TKK stehen, ist TKK unverzüglich oder der entsprechende Leistungsträger zu informieren und um Abhilfe zu bitten. Bei nicht erfolgter Mängelanzeige droht Anspruchsverlust.
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